Bei der Einfuhr pharmazeutischer Erzeugnisse aus Kolumbien in EFTA-LĂ€nder wird ein Ursprungsnachweis verlangt, um nachzuweisen, dass die Waren die Ursprungsregeln des EFTA-Kolumbien-Freihandelsabkommens erfĂŒllen und damit ZollvergĂŒnstigungen in Anspruch nehmen können.
Quelle: https://www.efta.int
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