Elektrische GerĂ€te erhalten im Handel zwischen EFTA-Staaten und Mexiko ZollvergĂŒnstigungen nur unter zwei Bedingungen: Erstens mĂŒssen sie die fĂŒr das Freihandelsabkommen geltenden Ursprungsregeln erfĂŒllen (d.h.
Quelle: https://www.efta.int
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