Spediteure und Zollbehörden verstehen unter dem Einführer jede natürliche oder juristische Person, die Waren in ein Zollgebiet verbringt und für die daraus entstehende Zollschuld haftet.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Einfuhr/Einfuhr/Einfuhrer/Einfuhrer_node.html
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