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Einfuhrabgabenbürge
Quelle: https://www.zoll.de
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Eine Person oder Institution, die gegenüber dem Zoll eine Garantie für zu entrichtende Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern, ggf. Abgaben) übernimmt, um die Zahlungspflicht des Importeurs abzusichern.
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