Stellt sich nach einer Einfuhr heraus, dass Abgaben zu Unrecht oder in falscher Höhe entrichtet wurden, kommt das Verfahren der Einfuhrabgabenerstattung zum Tragen: Der Importeur erhält bereits gezahlte Zölle und Einfuhrumsatzsteuer ganz oder teilweise zurück.
Quelle: https://www.zoll.de
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