Sobald Waren die Zollgrenze des Bestimmungslandes überqueren, muss eine Einfuhranmeldung eingereicht werden – sie ist das formelle Dokument, mit dem der Importeur oder sein Zollagent die Ware gegenüber der Zollbehörde deklariert und die zollrechtliche Abfertigung auslöst.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-import_en
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