Einfuhrliste
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einfuhrliste.html
Eine Einfuhrliste ist ein Dokument, das alle zur Einfuhr bestimmten Waren eines zollrechtlichen Verfahrens mit den erforderlichen Angaben (z. B. Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Menge, Wert, Ursprungsland) aufführt und für die Zollabfertigung eingereicht wird.
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