Noch bevor das erste Stück Fracht das Schiff verlässt, ist das Einfuhrmanifest bereits bei der Zollbehörde eingereicht: Der Verfrachter oder Spediteur übermittelt es spätestens bei Ankunft des Transportmittels im Bestimmungsland, bei bestehender Voranmeldefrist sogar vor dem Einlaufen in den Hafen.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Manifest_(shipping)
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