Die Einfuhrmehrwertsteuerbemessungsgrundlage bestimmt sich beim Grenzübertritt: Sie umfasst den Warenwert (Zollwert), hinzu kommen Frachten, Versicherungskosten, fällige Zölle und Zollabgaben sowie weitere unmittelbare Einfuhrkosten.
Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/tax/vat/imports/index_en.htm
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