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Einfuhrmehrwertsteuererlass

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
Eine formelle Entscheidung der Finanzbehörden, die die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf importierte Waren ganz oder teilweise erlässt oder erstattet, z. B. im Rahmen von Zoll- oder Steuererlassen, Härtefällen, fehlerhaften Abrechnungen oder spezifischen Verwendungszwecken; dient der Entlastung der Importkosten.

Verwandte Begriffe

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