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Einfuhrmehrwertsteuerzins

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer_node.html
Der Einfuhrmehrwertsteuerzins ist der Zins, der auf die Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, wenn diese innerhalb der Zahlungsfrist nicht an das Zollamt abgeführt wird. Er dient der Verzinsung offener Steuerschulden bei Importvorgängen und soll verspätete Zahlungen ausgleichen.

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