Sobald eine Sendung zur Einfuhr angemeldet wird, entsteht die Steuerpflicht: Einfuhrsteuer ist der Oberbegriff fĂŒr alle beim Import aus DrittlĂ€ndern fĂ€lligen Abgaben â in erster Linie Zollabgaben gemĂ€ss dem geltenden Zolltarif sowie die Einfuhrumsatzsteuer.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer
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