Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Einfuhrsteuerrückerstattung
Zu viel gezahlte oder zu Unrecht erhobene Einfuhrsteuern zurückzufordern – dafür steht das Instrument der Einfuhrsteuerrückerstattung.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/d/duty-drawback.asp
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Lesezeit
1 min
Wörter
87
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Zu viel gezahlte oder zu Unrecht erhobene Einfuhrsteuern zurückzufordern – dafür steht das Instrument der Einfuhrsteuerrückerstattung. Typische Anlässe sind fehlerhafte Zollanmeldungen, nachträgliche Korrekturen des Warenpreises, eine Umtarifierung der Ware oder Abfertigungsfehler der Behörde. Der Antrag ist formalgebunden: Zahlungsbelege, allenfalls korrigierte Zollanmeldungen und je nach Fall Ausfuhrnachweise müssen beigelegt werden. Anträge unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen, die je nach Rechtsordnung unterschiedlich lang sind. Für Spediteure und Zolldienstleister gehört die Begleitung von Rückerstattungsverfahren zum Mehrwert des Angebots – der Aufwand ist erheblich, der finanzielle Nutzen für den Auftraggeber aber oft beträchtlich.
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