Einfuhrsteuerstundung
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuer/Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer/Stundung/stundung_node.html
Die Einfuhrsteuerstundung ist ein zoll- und steuerrechtliches Instrument, das es dem Importeur ermöglicht, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, üblicherweise bis zur Abgabenerklärung oder bis zum Entstehen eines steuerlichen Anspruchs, um die Liquidität zu schonen.
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