Wenn Waren zur Einfuhr angemeldet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer grundsĂ€tzlich sofort fĂ€llig â die Einfuhrsteuerstundung erlaubt es zugelassenen Importeuren, diese Zahlung aufzuschieben und die Steuer stattdessen gesammelt ĂŒber die periodische Umsatzsteuervoranmeldung abzurechnen.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuer/Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer/Stundung/stundung_node.html
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