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Einfuhrsteuerzins

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Einfuhrsteuer/zinsen.html
Der Einfuhrsteuerzins ist der Zins, der von den Zollbehörden auf ausstehende Einfuhrabgaben (z. B. Einfuhrumsatzsteuer, Zölle) erhoben wird und bis zur Zahlung der Abgaben läuft.

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