Einfuhrzollanmeldung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_entry
Die Einfuhrzollanmeldung bezeichnet die Gesamtheit der von den Zollbehörden geforderten Unterlagen für die rechtmäßige Abfertigung importierter Waren in ein Land. Sie umfasst in der Regel Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief oder Konnossement, Ankunftsanzeige, Einfuhranmeldungsformular, Ursprungszeugnisse sowie gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungen oder Zertifikate (z. B. Pflanzengesundheitszeugnis, Einfuhrlizenz). Diese Dokumente dienen der Festsetzung von Abgaben, der Einhaltung von Importvorschriften und der Abwicklung der Zollformalitäten.