Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP)
Anders als die früher geltenden, national unterschiedlichen Gefahrstoffsysteme schafft die CLP-Verordnung (EG Nr.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02008R1272-20231201
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
113
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Anders als die früher geltenden, national unterschiedlichen Gefahrstoffsysteme schafft die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) einen einheitlichen EU-Rahmen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische – ausgerichtet am Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Gefahren eigenständig zu beurteilen und auf dem Etikett standardisierte Piktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise anzubringen. Ergänzend ist ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen, das Angaben zu Handhabung, Lagerung und Notfallmassnahmen enthält. Für den Chemikalientransport ist CLP direkt mit den Gefahrgutvorschriften ADR, IMDG-Code und IATA-DGR verknüpft: Die CLP-Einstufung bildet regelmässig die Grundlage für die Zuordnung zur Gefahrgutklasse und Verpackungsgruppe. CLP ist nicht identisch mit der REACH-Verordnung, obwohl beide Regelwerke inhaltlich eng miteinander verzahnt sind.
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