Die Einziehung ist ein behördlicher Strafakt, bei dem ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde eine Ware, ein Gut oder ein Vermögen endgültig konfisziert und sich dauerhaft aneignet – im Gegensatz zur Beschlagnahme, die nur vorübergehende Kontrolle bedeutet.
Quelle: https://www.duden.de/definition/Einziehung
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