Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Elektronische Präferenznachweise
Ein Exporteur legt bei der Zollabfertigung einen elektronischen Präferenznachweis vor, um zu belegen, dass seine Ware Anspruch auf einen vergünstigten oder nullprozentigen Zollsatz hat.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.europa.eu/legislation/2021/12/preference-certificates
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
115
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Ein Exporteur legt bei der Zollabfertigung einen elektronischen Präferenznachweis vor, um zu belegen, dass seine Ware Anspruch auf einen vergünstigten oder nullprozentigen Zollsatz hat. Dabei handelt es sich um ein digital übermitteltes Dokument – ausgestellt von Zollbehörden oder autorisierten Stellen –, das den präferenziellen Ursprung einer Ware zertifiziert und damit Zollvergünstigungen unter Freihandelsabkommen oder dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) begründet. Die elektronische Form ersetzt zunehmend papiergebundene Ursprungszeugnisse und beschleunigt die Abfertigung an der Grenze erheblich. Fehlt der Nachweis oder ist er unvollständig, verliert der Importeur den Präferenzanspruch und schuldet den regulären Drittlandszoll – mitunter zuzüglich Verzugszinsen. Nicht zu verwechseln ist der elektronische Präferenznachweis mit dem nichtpräferenziellen Ursprungszeugnis, das ausschliesslich zu statistischen oder handelspolitischen Zwecken ausgestellt wird.
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