Embargoausnahme
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Embargo
Eine Embargoausnahme bezeichnet eine zeitlich befristete Genehmigung oder Erlaubnis, bestimmte Waren oder Transaktionen trotz eines Embargos zu transportieren, zu handeln oder zu liefern, z. B. für zulässige Ausnahmen aus humanitären Gründen oder speziellen handelspolitischen Regelungen.