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Ersatzursprungserklärung

Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/origin/
Eine von einem Exporteur ausgestellte Ersatzurkunde, die als Hinweis auf die Herkunft einer Ware dient, sofern das ursprüngliche Ursprungszeugnis nicht verfügbar oder nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann. Sie bestätigt, dass die Ware gemäß den Ursprungsregeln erzeugt wurde und enthält Angaben zu Hersteller, Warengruppe, Ursprungsregeln, Datum und Unterschrift.

Verwandte Begriffe

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