Beim Abschluss eines Fracht- oder Logistikdienstleistungsvertrags kommen erweiterte Haftungsvereinbarungen zum Einsatz, wenn die gesetzlichen Haftungsobergrenzen des anwendbaren Frachtrechts â etwa der CMR-Konvention oder des HGB â den tatsĂ€chlichen Warenwert nicht abdecken.
Quelle: https://www.logisticsglossary.com/extended-liability-logistics-agreements
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