Anders als ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Einzelstaaten gilt ein EU-Freihandelsabkommen einheitlich fĂŒr alle Mitgliedstaaten: Die EuropĂ€ische Kommission verhandelt im Namen der gesamten Union und schafft damit eine einzige ZollprĂ€ferenzregelung fĂŒr alle 27 MĂ€rkte gleichzeitig.
Quelle: https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/negotiations-and-agreements_en
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