Im Unterschied zum EU-Binnenmarkt, der auf die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union beschrĂ€nkt ist, erstreckt der EuropĂ€ische Wirtschaftsraum (EWR) die vier Grundfreiheiten â freier Warenverkehr, PersonenfreizĂŒgigkeit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehr â auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Quelle: https://www.efta.int/eea
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