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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) – Gemeinsamer Außenzoll

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/common-external-tariff_en
Der gemeinsame Außenzoll ist der einheitliche Zollsatz, der im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für den Import von Waren aus Drittländern in die EWR-Mitgliedstaaten gilt.
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