Exklusive Frachtcharterverträge
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Charter_(shipping)
Verträge, in denen der Verlader das komplette Transportmittel (z. B. Schiff, Lkw) exklusiv für den Transport seiner Güter anmietet und keine Möglichkeit der Mitbefrachtung Dritter besteht.
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