Rechtskonforme Exportkontrolle endet nicht mit dem Abgang der Sendung: Die Exportkontrolldokumentenaufbewahrung verpflichtet Exporteure, Spediteure und Zollvertreter, sĂ€mtliche relevanten Unterlagen â Ausfuhrgenehmigungen, Zollanmeldungen, EndverbleibserklĂ€rungen, SanktionslistenprĂŒfungen â ĂŒber die gesetzlich vorgeschriebene Frist zugĂ€nglich zu halten.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/regulations/export-control-recordkeeping
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