Ein Exporteur erhält von einer Behörde plötzlich eine Mitteilung, dass sein bisheriges Genehmigungsverfahren verschärft wurde und zusätzliche Nachweise über den Endempfänger vorgelegt werden müssen – das ist eine typische Situation nach einer Exportkontrollsanktionsverschärfung.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/
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