Ein Unternehmen, das einen möglichen Verstoss gegen Exportkontrollvorschriften selbst entdeckt, kann diesen freiwillig bei der zustĂ€ndigen Behörde â in Deutschland etwa dem BAFA oder der Zollverwaltung â offenlegen, bevor eine behördliche PrĂŒfung einsetzt.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeage_node.html
Passende Tools zu diesem Begriff
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt â kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle RĂŒckfragen oder ergĂ€nze unsere ErklĂ€rung mit deinem Praxis-Know-how. Alle BeitrĂ€ge werden vor der Veröffentlichung moderiert.