Exportkontrollvorbehalt
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/EN/Text/export-controls.html
Eine vertragliche Klausel, die besagt, dass Leistungen, Lieferungen oder Vereinbarungen der Einhaltung geltender Exportkontrollgesetze und erforderlicher Lizenzen vorbehalten sind; bei Änderungen der Rechtslage oder Nichtbeschaffung einer Lizenz können Leistungen angepasst, verzögert oder abgelehnt werden.