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FCA Kostenübergang

Quelle: https://www.icc-wbo.org/resources/incoterms/
Unter FCA geht der Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware dem vom Käufer benannten Frachtführer am genannten Ort übergeben wird; der Verkäufer trägt alle Kosten bis zu diesem Übergabepunkt einschließlich der Exportabwicklung. Ab dem Übergabepunkt trägt der Käufer die weiteren Kosten (Fracht, Versicherung, etc.) gemäß den vereinbarten Bedingungen.
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