Im Gegensatz zur blossen Voraussetzung einer Force-Majeure-Entschuldigung ist die Mitteilungspflicht eine aktive Verpflichtung: Die betroffene Partei muss den Vertragspartner unverzüglich über das Eintreten oder die unmittelbare Bevorstehung eines Ereignis der Höheren Gewalt unterrichten.
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/f/force-majeure.asp
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