In einem typischen Speditionsvertrag übernimmt ein Dienstleister (etwa ein Logistikdienstleister oder Spediteur) die Verarbeitung von Kundendaten und haftet vertraglich dafür, dass bei einer Datenpanne – also dem unbefugten Zugriff, der Offenlegung oder dem Verlust personenbezogener Daten – die entstehenden Kosten, behördlichen Bussgelder und Rechtsverteidigungskosten getragen werden.
Quelle: https://www.contractstandards.com/public/definitions/indemnification
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