Zum Inhalt springen

Freiverkehr

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-approved-treatment-and-use/free-circulation_en
Freiverkehr bezeichnet die Zollabfertigung, bei der Waren nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und Erfüllung aller Einfuhrvorschriften zur freien Verwendung im Zollgebiet freigegeben werden.

Verwandte Begriffe

    Entry Not Found | Frachtportalᵀᴹ