Freiverkehr
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-approved-treatment-and-use/free-circulation_en
Freiverkehr bezeichnet die Zollabfertigung, bei der Waren nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und Erfüllung aller Einfuhrvorschriften zur freien Verwendung im Zollgebiet freigegeben werden.