Zollspediteure beantragen die Überführung in den Freiverkehr, wenn importierte Waren nach Zahlung aller Einfuhrabgaben und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen dauerhaft im Zollgebiet verbleiben und dort frei gehandelt, verarbeitet oder verbraucht werden sollen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952
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