Ein chinesischer Online-Händler beliefert ohne eigenen EU-Sitz ein europäisches Lager, aus dem Bestellungen direkt an Endkunden verschickt werden – gibt es dabei weder einen haftbaren Importeur noch einen Bevollmächtigten des Herstellers in der EU, kann der Fulfilment-Dienstleister selbst in die Produkthaftungskette rücken.
Quelle: Frachtportal News: "Neue EU-Produkthaftung: Fulfilment-Dienstleister können selbst haften"; EU-Richtlinie (EU) 2024/2853
Passende Tools & Partner zu diesem Thema
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Kostenlos · Kein Passwort · Nie eine Paywall. Wöchentlich Top-News und Fakten aus der Logistik.
Inhalt geprüft & redaktionell freigegeben.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.