Im Unterschied zur Dokumentation gewöhnlicher Fracht unterliegt die Gefahrgutdokumentation strengen gesetzlichen Vorgaben, die je nach Verkehrsträger variieren: Für die Strasse gilt das ADR-Übereinkommen, für die Schiene die RID-Ordnung, für die Luftfracht die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) und für den Seeverkehr der IMDG-Code.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr
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