Sobald eine Batteriesendung zur Beförderung aufgegeben wird, greift die Kennzeichnungspflicht: Verpackungen, Paletten und teils das Transportmittel selbst müssen standardisierte Gefahrgutaufkleber tragen.
Quelle: https://www.ecfr.gov/current/title-49/chapter-I/subchapter-C/part-172/subpart-E
Passende Tools zu diesem Begriff
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt – kostenlos.
Inhalt geprüft & redaktionell freigegeben.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.