Sobald eine Batteriesendung zur Beförderung aufgegeben wird, greift die Kennzeichnungspflicht: Verpackungen, Paletten und teils das Transportmittel selbst müssen standardisierte Gefahrgutaufkleber tragen.
Quelle: https://www.ecfr.gov/current/title-49/chapter-I/subchapter-C/part-172/subpart-E
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