Wenn eine Sendung den GrenzĂŒbergang erreicht, kann die zustĂ€ndige Zollbehörde auf eine eigene SicherheitsprĂŒfung verzichten, sofern die Frachtsicherheitsstandards des Herkunftslandes vertraglich als gleichwertig anerkannt sind.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-security/mutual-recognition-authorised-economic-operator_en
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