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Gemeinsame Fracht-Haftungsvereinbarungen

Quelle: https://www.ics-shipping.org/docs/default-source/resources/joint-cargo-liability-clauses-2016.pdf
Gemeinsame Fracht-Haftungsvereinbarungen sind vertragliche Abkommen zwischen zwei oder mehr Frachtführern oder Logistikdienstleistern, die an der Güterbeförderung beteiligt sind. Darin erklären sie sich gegenseitig bereit, für Verlust oder Beschädigung der Ladung während des Transports gemeinsam einzustehen. Solche Vereinbarungen regeln die Haftungsaufteilung, Haftungsbegrenzungen, Meldepflichten und Verfahren zur Schadenabwicklung.
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