Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 25. Juni 2026
Gewichtskonformität von Intermodalcontainern
Im kombinierten Verkehr greift die Pflicht zur Gewichtskonformität spätestens, wenn ein beladener Container das Terminal oder die Waage erreicht: Das tatsächliche Bruttogewicht muss ermittelt, dokumentiert und gegenüber Behörden sowie Verkehrsträgern nachgewiesen werden.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/SOLAS.aspx
Kategorie
Logistik-Konzept
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100
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Im kombinierten Verkehr greift die Pflicht zur Gewichtskonformität spätestens, wenn ein beladener Container das Terminal oder die Waage erreicht: Das tatsächliche Bruttogewicht muss ermittelt, dokumentiert und gegenüber Behörden sowie Verkehrsträgern nachgewiesen werden. Für Seefracht schreibt das SOLAS-Übereinkommen die Verified Gross Mass (VGM) verbindlich vor – ohne bestätigten VGM-Nachweis darf eine Reederei den Container nicht verladen. Auf der Strasse kommen nationale Achs- und Gesamtgewichtsgrenzen hinzu, die je nach Land und Fahrzeugkombination variieren. Fehlende oder fehlerhafte Gewichtsnachweise führen zu Abfertigungsverzögerungen, Bussgeldern und im Extremfall zur Zwangsentladung. Korrekte Wiegeprotokolle und eine lückenlose Dokumentationskette sind daher keine Formalie, sondern Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Weitertransport.
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