Zoll- und Grenzbehörden legen in einer Grenzabfertigungsvereinbarung operativ fest, wie Kontrollen, Inspektionen und Warenfreigaben an einem bestimmten GrenzĂŒbergang ablaufen â zeitlich, organisatorisch und nach klaren ZustĂ€ndigkeiten.
Quelle: https://www.zoll.de/EN/Homepage.html
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