Anders als eine allgemeine FrachtfĂŒhrerhaftung, die sich an international etablierten Konventionen orientiert, bezieht sich die Grenzterminalhaftungsbegrenzung spezifisch auf die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Obergrenzen, bis zu denen ein Grenzterminal fĂŒr SchĂ€den an durchgefĂŒhrten Sendungen einstehen muss.
Quelle: https://www.unece.org/trade/transport-logistics
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