Im Gegensatz zur reinen Informationsbereitstellung durch Behörden besteht die Grenzterminalinformationspflicht darin, dass Grenzterminalbetreiber oder Zollstellen proaktiv und präventiv Akteure (Frachtführer, Spediteure, Reisende) über Prozessanforderungen, geltende Kontrollbestimmungen, erforderliche Dokumente und aktuelle Verfahrensänderungen unterrichten müssen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures_en
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