Grenzterminalkonzession
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Konzession
Eine Grenzterminalkonzession ist eine vertraglich geregelte Nutzungs- und Betriebserlaubnis, die von einer Behörde oder Regierungsstelle an ein privates oder öffentliches Unternehmen vergeben wird, um einen Grenzterminal (z. B. Hafen- oder Bahnhaltspunkt) zu betreiben und zu verwalten. Sie umfasst Rechte und Pflichten bezüglich Betrieb, Wartung, Sicherheitsanforderungen, Gebühren und oft auch Investitions- bzw. Modernisierungspflichten über einen festgelegten Zeitraum.
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