Im Unterschied zur vollständigen Zollabfertigung am Grenzort erlaubt eine Grenzterminaltransitfreigabe die Weiterleitung von Gütern durch einen Grenzterminal unter Aufschub der Abfertigung, sofern Dokumente, Sicherheitsstandards und das angemeldete Zollverfahren alle Voraussetzungen erfüllen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/transit_en
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