Ein Spediteur, der Lebendtiere oder tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Milchprodukte, Eier oder Honig über eine EU-Aussengrenze einführt, muss zwingend eine Grenzterminalveterinärkontrolle durchlaufen.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Border_inspection_post
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