Grenzterminalzolllagerfreigabe
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/bonded-warehouses_en
Freigabe der Waren aus dem Grenzterminal-Zolllager bedeutet die offizielle Erlaubnis durch die Zollbehörden, dass sich die im Zolllager befindlichen Waren im Grenzterminal unter Zollaufsicht befinden und nun entweder in den freien Verkehr überführt oder zu anderen Zollverfahren weitergeleitet werden dürfen.