Anders als bei vereinfachten Verfahren für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) oder in Freihandelszonen unterliegt der Grenzübertritt mit Kontrolle einer amtlichen Überprüfung durch zuständige Behörden.
Quelle: https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitating-trade/activities-and-programmes/international-standards/glossary.aspx
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