Hafenanlaufgenehmigung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Port_of_entry
Offizielle Freigabe durch die Hafenbehörde, die einem Schiff erlaubt, zu einem bestimmten Hafen anzulaufen, einzulaufen bzw. Fracht zu entladen oder zu laden, vorbehaltlich der Einhaltung geltender Vorschriften (Dokumente, Sicherheit, Zoll, Gesundheit).