Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Hafenbehörde
Bevor ein Frachtschiff erstmals einen Hafen anläuft, muss der Reeder oder sein Agent Kontakt mit der Hafenbehörde aufnehmen: Sie erteilt die Anlaufgenehmigung, legt den Gebührenrahmen fest und ist für Sicherheit, Ordnung und Umweltauflagen im gesamten Hafengebiet verantwortlich.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.britannica.com/topic/port-authority
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
108
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Bevor ein Frachtschiff erstmals einen Hafen anläuft, muss der Reeder oder sein Agent Kontakt mit der Hafenbehörde aufnehmen: Sie erteilt die Anlaufgenehmigung, legt den Gebührenrahmen fest und ist für Sicherheit, Ordnung und Umweltauflagen im gesamten Hafengebiet verantwortlich. Die Hafenbehörde ist eine öffentliche oder halbstaatliche Institution, die einen ganzen Hafen oder ein Hafensystem verwaltet – im Unterschied zu privaten Terminalbetreibern, die nur einzelne Umschlaganlagen führen. Zu ihren Kernaufgaben zählen Infrastrukturplanung und -finanzierung, Zulassung von Dienstleistern, Schiffsverkehrsmanagement sowie die Koordination mit Zoll-, Gesundheits- und Grenzbehörden. International verbreitet ist das sogenannte Landlord-Modell, bei dem die Hafenbehörde Grund und Infrastruktur im Eigentum behält und den operativen Betrieb an konzessionierte private Unternehmen überträgt.
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